§ 1. GELTUNG
- Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen.
- Mit der Beauftragung oder der Anzahlung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Vermieterei (Inhaberin Jacqueline Klöppel) an. Diese gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde.
- Alle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Kunden, die zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren.
§ 2. MIETVERTRAG
- Gegenstand der Vermietung sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Dekorationsartikel und Möbel.
- Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung rechtsgültig gegengezeichnet und zurück geschickt hat.
- Die Dauer der Vermietung wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.
- Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden und endet erst mit der Rückgabe der Mietgegenstände.
- Alle Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
4) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben.
§ 2.1 UNTERVERMIETUNG
Jede Untervermietung oder Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 3. MIETEINHEIT UND MIETPREIS
- Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 5 Tage).
- Die Mietpreise sind inkl. MwSt. und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Gegenstände vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
- Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, Reinigung, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die auf der Webseite angegebenen Mietpreise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.
§ 4. PREISE UND ZAHLUNG
- Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Der Vermieter ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen sowie Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
- Von dem Rechnungsbetrag sind 30% innerhalb der ersten 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig, der Restbetrag ist soweit keine Sondervereinbarungen bestehen 2 Wochen vor der Auftragsdurchführung zu überweisen.
- Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung in den Geschäftsräumen, bei dem Kunden oder durch eine Überweisung auf ein von dem Vermieter angegebenes Bankkonto.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Kautionen von dem Kunden vollständig gezahlt wurden (Zurückbehaltungsrecht).
- Arbeitsstunden werden auf Stundenbasis für Vorbereitungen, Auf- und Abbau, sowie Reisekosten verrechnet. Verzögert sich der Auf- oder Abbau ohne Verschulden des Vermieters, so hat der Kunde die Kosten für die Wartezeiten zu tragen.
- Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber den geschuldeten Ansprüchen besteht nur dann, wenn dem Kunden ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.
§ 4.1 KAUTION
- Es wird eine Kaution in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises erhoben. Die Kaution ist 7 Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung per Überweisung, oder bei Selbstabholung am Tag der Abholung in Bar fällig. Zahlungseingänge nach diesen Zeitpunkten können nicht berücksichtigt werden.
- Die Kaution wird nach der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände durch den Vermieter zurück erstattet. Sollten Mietgegenstände fehlen oder beschädigt sein und diese dadurch nicht mehr vermietbar sein, dann wird dem Kunden der Anschaffungspreis der jeweiligen Artikel in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet.
§ 5. VERSAND UND LIEFERUNG
- Alle Mietgegenstände werden innerhalb Deutschlands per Spedition ausgeliefert. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
- Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.
- Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang und zu den üblichen Geschäftszeiten. Sie bekommen in der Regel unsere Mietgegenstände zum vereinbarten Termin zugesendet.
- Bei der Lieferung der angemieteten Gegenstände hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von Ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Kunde noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht angenommen und es gelten die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Vereinbarungen zum Rücktritt des Mietvertrages.
- Der Vermieter kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
- Bei Übernahme der Gegenstände muss der Kunde die Ware sofort kontrollieren und den Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnen. Reklamationen sind sofort am Tag der Zustellung an den Vermieter zu richten. Beim Rückversand können Sie uns mitteilen, wann und wo das Paket vom Paketdienst abgeholt werden soll.
- Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, die bestellten Mietgegenstände durch
gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Alle Maßangaben sind Circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 5.1 RÜCKSENDUNG UND VERPACKUNG
- Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände vor deren Rückgabe an den Vermieter zu Reinigen. Sind die Mietgegenstände bei Rücksendung stark verschmutzt, so können zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 25% des Mietpreises in Rechnung gestellt werden. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
- Die Mietgegenstände sind in der gelieferten Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör zurückzusenden und sorgfältig so zu verpacken, damit beim Transport keine Folgeschäden, Kratzer oder Bruch auftreten können. Sollte die Originalverpackung nicht mehr vorhanden sein, so ist für eine geeignete Verpackung zu sorgen, die einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden bietet.
- Kerzenleuchter und andere Metallgegenstände sind zum Rückversand gut gepolstert einzupacken, so dass sich keine Metallteile direkt berühren und zerkratzen können. Die gleiche Sorgfaltspflicht gilt auch für alle anderen Materialien. Die Mietgegenstände sind vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen. Die Lagerung von feuchten Textilien kann Flecken verursachen und den Mietgegenstand dadurch beschädigen und unbrauchbar machen.
- Wird der vereinbarte Rücksendungs. / Abholtermin vom Kunden nicht eingehalten steht dem Vermieter für jeden weiteren angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises zu. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
§ 5.2 SELBSTABHOLUNG
Nach Vereinbarung können die Mietgegenstände auch durch den Kunden selbst abgeholt und zurückgebracht werden. (ausgenommen sind Gebrauchsgegenstände wie Kerzen und sonstige Kaufartikel). Der Kunde trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich, des Weiteren ist für den Transport ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
§ 5.3 LIEFERUNG UND ABHOLUNG DURCH DIE VERMIETEREI
Wenn sich der Veranstaltungsort in einem Umkreis von 50km um die Vermieterei herum befindend, liefern wir Ihnen auch auf Wunsch Ihre Mietgegenstände direkt an den Veranstaltungsort. Nach Ihrer Veranstaltung holen wir die Gegenstände gerne auch wieder dort ab. Am vereinbarten Abbautermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, gereinigt, sortiert und verpackt bereit stehen.
Unsere Lieferpreise:
Die Liefergebühr wird immer individuell für die Anlieferung und Abholung berechnet. Zur Berechnung der Gebühr werden die km zum Veranstaltungsort und die Arbeitskosten für das Be/Entladen (Veranstaltungsort & Lager) hergenommen.
§ 6. RÜCKTRITT VOM MIETVERTRAG
- Der Mietvertrag muss vom Kunden schriftlich gekündigt werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn in Teilen oder komplett gekündigt, fallen folgende Gebühren an:
- 25% des gekündigtem Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn.
- 50% des gekündigtem Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn.
- 75% des gekündigtem Auftragswertes bis 7 Tagen vor Mietbeginn.
- 100% des gekündigtem Auftragswertes bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn.
- Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
§ 7. HAFTUNG DES KUNDEN / VERMIETERS
- Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Kunde die Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.
- Der Kunde haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren, insbesondere Beschädigungen, übermäßige Abnutzung, Bruch oder Verlust. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden.
- Der Kunde haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst insbesondere das durch den Gebrauch des Mietgegenstands keine Rechtsgüter Dritter und keine öffentliche-rechtlichen Normen verletzt werden.
- Dem Kunden wird geraten, die Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
- Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
§ 8. DATENSCHUTZ
- Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
- Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
- Die Vermieterei trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Rechnungs.-/Lieferanschrift, ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse) nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die folgenden Punkte erforderlich ist und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
- zum Zweck der Vertragsdurchführung, für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten
- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen
- Die Vermieterei wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Warentransport einschließlich der Sendungsverfolgung) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
- Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsdurchführung, Informierung oder Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestimmen längere Zeiträume.
- Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:
Vermieterei
An der Freigericht-Halle 9, 63579 Freigericht
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
§ 9. URHEBERRECHTSHINWEIS
Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
§ 10. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
- Erfüllungsort ist Freigericht.
- Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Gelnhausen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 11. SONSTIGES, SALVATORISCHE KLAUSEL
- Der Vermieter behält sich vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren bzw. zu ändern.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Freigericht – Juni 2022